Wie soll ich das bezahlen? - Warum kostet ein Pflegeheimplatz so viel Geld?
Fragen, die sich vor jeder Heimaufnahme stellen. Wir werden versuchen, sie zu beantworten. In unserer Einrichtung werden Menschen von Menschen gepflegt.
Ein Pflegeheim ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr "im Betrieb". Wir kennen keine arbeitsfreie Zeit. Bekanntlich hat jede Leistung ihren Preis. Der größte Teil der Kosten in einem Pflegeheim sind Personalkosten. Bei uns sind es derzeit 42 Mitarbeiter/innen. Das entspricht annähernd 65% unserer Gesamtkosten.
Was sind Heimentgelte und Pflegesätze?
Die Kosten für einen Pflegeplatz gliedern sich in drei Bereiche:
- Pflegesätze (unterschiedlich je nach Pflegestufe)
(alle Kosten, die unmittelbar mit der Pflege verbunden sind: Personal, Material usw.)
Die Pflegesätze werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Kreises Osterode vereinbart.
- Unterkunft und Verpflegung
(alle Kosten, die auch in einem "normalen" Haushalt entstehen: Verpflegung, Heizung, Strom, usw.)
Diese Kosten werden ebenfalls mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Kreises Osterode vereinbart
- Investitionskosten
(Gebäudekosten, Instandhaltung, Mieten, Zinsdienst, Investitionsgüter usw.)
Der Preis für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der MDK unterscheidet drei Pflegestufen, die anhand eines Fragebogens ermittelt werden. Die Pflegekasse erstellt daraufhin einen Bescheid der entscheidend ist für den Heimvertrag und den Zuschuss von der Pflegekasse. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten sind für alle Heimplätze unabhängig von der Pflegestufe gleich.
Bei gesetzlich Pflegeversicherten (alle, die auch eine gesetzliche Krankenversicherung haben) zahlen die Pflegekassen je nach Pflegestufe auf Antrag einen Zuschuss zu den Heimpflegekosten (Stufe 1 1.023,00 €, Stufe 2 1.279,00 €, Stufe 3 1.432,00 €).
Reichen eigene Einkünfte (Renten, Mieten, Zinsen etc.) oder das eigene Vermögen zur Finanzierung der Heimkosten nicht aus, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss nach dem NPflegeG zu beantragen (BAZ oder Pflegewohngeld). Dieser Zuschuss wird bis zur maximalen Höhe der Investitionskosten der Einrichtung gewährt.
Reicht auch dieser Zuschuss noch nicht aus, besteht die Möglichkeit der Mitfinanzierung durch das Sozialamt des Herkunftsortes nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes BSHG. Ein entsprechender Antrag muss unbedingt vor der Heimaufnahmen gestellt werden.
Bei Beamten ist die Beihilfestelle ein wichtiger Ansprechpartner. Hier gibt es Unterschiede bei der Finanzierung und den Zuschüssen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung!